Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten (oder auch Betriebskosten) fallen, wie der Name schon sagt, durch den bestimmungsmäßigen Betrieb einer Immobilie bzw. des Grundstücks an. Es wird unterschieden zwischen „umlagefähigen Betriebskosten“ und „nicht-umlagefähigen Betriebskosten“. „Umlagefähige Betriebskosten“ darf der Immobilieneigentümer auf seine/n Mieter/in umlegen, sodass dieser die umlagefähigen Betriebskosten übernehmen muss. Die „nicht-umlagefähigen Betriebskosten“ hat der Vermieter zu tragen. Dazu gehören die Kosten für die Instandhaltung des Objektes, Reparaturkosten und die Kosten für die Verwaltung der Immobilie. Welche Kosten vom Eigentümer umgelegt werden muss im Mietvertrag festgehalten werden.

Was darf auf den Mieter umgelegt werden?

  • Grundsteuer

  • Abwassergebühr

  • Kosten für Heizung und Warmwasser

  • Aufzugskosten

  • Straßenreinigung und Müllabfuhr

  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung

  • Gartenpflege

  • Fernsehen

  • Antenne – oder Kabelanschluss

  • Waschraum

  • Hausmeisterkosten

  • Sach- und Haftpflichtversicherung

  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung

  • Sonstiges Betriebskosten (z.B. Wartung der Rauchmelder, Reinigung der Dachrinne)

Was darf nicht auf den Mieter umgelegt werden?

  • Instandhaltung und -setzung

  • Verwaltungskosten

Verteilerschlüssel

Wenn im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel vereinbart, wird nach Wohnfläche abgerechnet.
  • Verbrauch
  • Wohnfläche
  • Personenanzahl
  • Wohneinheit

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